Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Wie stellt man im Unternehmen auf E-Rechnung um?

Kurzantwort

In vier Schritten: zuerst den Empfang sicherstellen, denn der ist bereits Pflicht. Danach die Archivierung klären, dann den Versand aufbauen und zuletzt die Prüfung und Verbuchung automatisieren. Wer mit dem Versand beginnt, arbeitet an der Pflicht vorbei, die schon gilt.

Schritt 1: Empfang (bereits Pflicht)

  • Ein dediziertes Postfach für Rechnungseingänge einrichten
  • Software beschaffen, die XRechnung und ZUGFeRD lesen und anzeigen kann
  • Festlegen, wer eingehende Rechnungen prüft und freigibt

Schritt 2: Archivierung

  • Ablage klären, die den strukturierten Datenteil unverändert aufbewahrt
  • Aufbewahrungsfrist von acht Jahren technisch abbilden
  • Verfahrensdokumentation nach GoBD erstellen oder ergänzen

Schritt 3: Versand

  • Prüfen, ob das vorhandene Rechnungsprogramm E-Rechnungen erzeugen kann
  • Format festlegen: XRechnung für Behörden, ZUGFeRD für gemischte Empfänger
  • Stammdaten vervollständigen – Leitweg-ID bei Behörden, korrekte Steuerkennzeichen, vollständige Anschriften. Hier scheitern die meisten ersten Versuche.
  • Mit einem wohlgesonnenen Empfänger testen, bevor umgestellt wird

Schritt 4: Automatisieren

  • Eingangsprüfung gegen die Norm
  • Automatische Zuordnung zu Bestellung oder Auftrag
  • Freigabeworkflow und Übergabe an die Buchhaltung

Zeitlicher Rahmen

Der Empfang lässt sich kurzfristig herstellen. Der Versand braucht mehr Zeit, weil er die Stammdatenqualität aufdeckt: fehlende Steuernummern, veraltete Anschriften, uneinheitliche Artikelbezeichnungen. Diese Aufräumarbeit ist der eigentliche Aufwand – nicht die Technik.

Der häufigste Fehler

Die Umstellung als reines IT-Thema zu behandeln. Betroffen sind Einkauf, Vertrieb, Buchhaltung und die Stammdatenpflege. Ohne diese Beteiligten entsteht ein System, das formal korrekte Rechnungen mit falschen Inhalten verschickt.

Kernfakten

Reihenfolge
Empfang → Archivierung → Versand → Automatisierung
Grösster Aufwand
Stammdaten bereinigen, nicht die Technik

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
  2. 02
    § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz

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