Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Was ist eine elektronische Rechnung?

Kurzantwort

Eine elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das sich maschinell auslesen und weiterverarbeiten lässt und der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Eine eingescannte Rechnung oder ein gewöhnliches PDF erfüllt diese Anforderung nicht – auch dann nicht, wenn es per E-Mail verschickt wird.

Der entscheidende Unterschied

Massgeblich ist nicht der Übertragungsweg, sondern das Format. Ein PDF ist für Menschen lesbar, für Software aber nur ein Bild aus Buchstaben. Eine E-Rechnung enthält die Rechnungsdaten strukturiert – Rechnungsnummer, Betrag, Steuersatz und Positionen stehen in klar benannten Feldern.

Das ist der Grund für die ganze Umstellung: Software kann eine E-Rechnung prüfen und verbuchen, ohne dass jemand Zahlen abtippt.

Die drei Kategorien

Art Beispiel Gilt als E-Rechnung?
Papier Ausgedruckte Rechnung Nein
Sonstige elektronische Rechnung PDF, JPG, Word Nein
E-Rechnung XRechnung, ZUGFeRD ab Profil EN 16931 Ja

Was das praktisch bedeutet

Wer eine E-Rechnung empfängt, braucht Software, die das Format lesen kann – oder zumindest eine Anzeigemöglichkeit. Das reine Ablegen der Datei genügt nicht, denn die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beziehen sich auf den strukturierten Teil.

Ein Hybridformat wie ZUGFeRD löst das elegant: Die Datei ist gleichzeitig ein lesbares PDF und enthält die strukturierten Daten eingebettet.

Kernfakten

Massgebliche Norm
EN 16931
Keine E-Rechnung
Papier, PDF, Scan, Bilddatei
E-Rechnung
XRechnung, ZUGFeRD ab Profil EN 16931

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
  2. 02
    § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz

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