Fachwissen für digitale Entscheidungen
Was ist der Einfluss der E-Rechnung auf meine Steuererklärung?
Kurzantwort
Die E-Rechnung, auch elektronische Rechnung genannt, dient der digitalen Übertragung von Rechnungsdaten zwischen Verkäufer und Käufer. Sie vereinfacht den Austausch von Informationen und kann die Prozesse effizienter gestalten. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass E-Rechnungen nicht direkt in die Steuererklärung eingefügt werden können. Die relevanten Daten müssen weiterhin manuell übertragen oder aus den E-Rechnungen extrahiert und in die Steuererklärung eingegeben werden.
Gemäß § 14 UStG muss der Käufer Rechnungen auswerten, speichern und bei Bedarf an die Finanzbehörde übermitteln. Diese Vorschriften gelten unabhängig von der Art der Rechnung, ob elektronisch oder in Papierform. Die E-Rechnung kann daher als Werkzeug zur Verbesserung der Prozesse dienen, aber nicht als subsidiärer Bestandteil der Steuererklärung fungieren.
Kernfakten
- Austausch
- E-Rechnungen erleichtern den elektronischen Austausch
- Steuererklärung
- Relevante Daten müssen weiterhin manuell übertragen werden
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
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Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025 Bundesministerium der Finanzen
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§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz