Fachwissen für digitale Entscheidungen
Wie werden Skonto und Zahlungsbedingungen in der E-Rechnung angegeben?
Kurzantwort
Das Problem mit Freitext
Auf einer Papierrechnung liest ein Mensch die Skontobedingung. In der E-Rechnung soll Software sie auswerten und den Zahlungsvorschlag entsprechend terminieren. Freitext kann sie nicht auswerten.
Die Folge: Skonto wird nicht gezogen, obwohl es vereinbart ist – bei regelmässigen Lieferanten summiert sich das erheblich.
Wie es richtig aussieht
Die Norm sieht für Zahlungsbedingungen ein strukturiertes Format vor, in dem Prozentsatz, Frist und Basisbetrag getrennt angegeben werden. Ihr Rechnungsprogramm sollte das unterstützen – prüfen Sie das aktiv, viele ältere Programme schreiben weiterhin nur Text.
Beim Empfang
Prüfen Sie, ob Ihr System die Zahlungsbedingungen ausliest und in den Zahlungslauf übernimmt. Wenn nicht, geht der wirtschaftliche Hauptnutzen der E-Rechnung im Einkauf verloren.
Häufige Fehler
- Skonto nur im Fliesstext
- Widersprüchliche Angaben zwischen Feld und Text
- Skonto auf den Bruttobetrag statt korrekt berechnet
- Fälligkeitsdatum fehlt, nur „14 Tage" angegeben – ohne Bezugsdatum
Praktischer Rat
Legen Sie Zahlungsbedingungen als Stammdatum am Kunden an, nicht je Rechnung von Hand. Dann sind sie einheitlich, auswertbar und ändern sich nicht versehentlich.
Kernfakten
- Pflicht
- Strukturiert, nicht als Fliesstext
- Folge bei Freitext
- Skonto wird nicht automatisch gezogen
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025 Bundesministerium der Finanzen
-
02
§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz