Fachwissen für digitale Entscheidungen
Welche Sicherheitsnachweise habt ihr?
Kurzantwort
Was ein Zertifikat aussagt – und was nicht
ISO/IEC 27001 zertifiziert ein Informationssicherheits-Managementsystem: dass ein Unternehmen Risiken erfasst, Maßnahmen festlegt, überprüft und dokumentiert. Über die Qualität einer einzelnen Anwendung sagt das wenig. Ein Zertifikat wird für drei Jahre erteilt und durch jährliche Überwachungsaudits bestätigt.
Entscheidend ist der Geltungsbereich. Ein Zertifikat kann für den Rechenzentrumsbetrieb gelten und für die Entwicklungsabteilung nicht. Wer ein Zertifikat vorgelegt bekommt, sollte immer zuerst auf den Scope schauen, nicht auf das Logo.
Die gängigen Nachweise
| Nachweis | Was geprüft wird | Wer ausstellt |
|---|---|---|
| ISO/IEC 27001 | Managementsystem für Informationssicherheit | akkreditierte Zertifizierungsstelle |
| BSI IT-Grundschutz | Umsetzung der BSI-Bausteine | BSI-zertifizierte Auditoren |
| BSI C5 | Cloud-Dienste, Prüfung nach ISAE 3000 | Wirtschaftsprüfer |
| SOC 2 Typ 2 | Wirksamkeit von Kontrollen über einen Zeitraum | Wirtschaftsprüfer (US-Standard) |
| TISAX | Informationssicherheit in der Automobil-Lieferkette | ENX-Verband |
| Penetrationstest | eine Anwendung zu einem Stichtag | Prüfdienstleister |
Die ersten fünf betreffen Organisationen. Nur der letzte betrifft die Software selbst – und auch er nur den Stand am Prüftag.
Was ohne jedes Zertifikat gilt
- Art. 32 DSGVO – technische und organisatorische Maßnahmen nach dem Stand der Technik, angemessen zum Risiko.
- Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeitungsvertrag, Bindung der Unterauftragnehmer, Weisungsgebundenheit.
- Art. 33 DSGVO – Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden.
Diese Pflichten treffen jeden Verarbeiter, auch den ohne Zertifikat. Umgekehrt entbindet ein Zertifikat von keiner einzigen davon.
Was aus dem Produktrecht hinzukommt
Die EU-Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen (Cyber Resilience Act, Verordnung (EU) 2024/2847) ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen gelten ab 11. September 2026, die übrigen Pflichten ab 11. Dezember 2027. Sie betrifft Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem Markt bereitgestellt werden – für ein mehrfach verkauftes Standardprodukt ist die Anwendbarkeit klar, bei reiner Auftragsentwicklung für einen einzelnen Kunden ist sie Auslegungsfrage.
Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 war bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. Für kleine Dienstleister wirkt sie meist mittelbar: Betroffene Kunden geben Sicherheitsanforderungen vertraglich in ihre Lieferkette weiter.
Was Sie verlangen sollten, wenn kein Zertifikat vorliegt
- den Auftragsverarbeitungsvertrag mit vollständiger Unterauftragnehmerliste samt Standorten
- ein TOM-Dokument mit konkreten Maßnahmen, nicht mit Schlagworten
- den letzten Penetrationstestbericht mit Datum, Umfang und Nachtest
- den Prozess für Sicherheitsaktualisierungen: wer entscheidet, in welcher Frist, wie wird informiert
- die Wiederanlaufzeit und das Datum des letzten erfolgreichen Wiederherstellungstests
Der letzte Punkt ist der aussagekräftigste von allen. Ein Backup, das nie zurückgespielt wurde, ist kein Backup, sondern eine Vermutung.
Was hier gilt
auf Anfrage
Dazu gehört Offenheit: Die Ouhud GmbH wurde 2025 gegründet. Ein Unternehmen dieser Größe und dieses Alters hat in aller Regel keine mehrjährige Zertifizierungshistorie. Wenn eine Ausschreibung oder eine Konzernrichtlinie ISO 27001 zwingend verlangt, sollte das im ersten Gespräch geklärt werden und nicht nach Angebotsabgabe.
Das Hosting läuft bei Infomaniak. Zertifikate eines Hosters gelten für dessen Rechenzentren und Prozesse – nicht automatisch für die darauf betriebene Anwendung. Wer beides gleichsetzt, stützt sich auf einen Nachweis, der die eigene Software gerade nicht abdeckt.
Kernfakten
- Dauer
- ISO/IEC 27001 zertifiziert ein Managementsystem, nicht eine einzelne Anwendung; das Zertifikat gilt drei Jahre mit jährlichen Überwachungsaudits.
- Rechtsgrundlage
- Art. 32 DSGVO verpflichtet zu technischen und organisatorischen Maßnahmen nach dem Stand der Technik – unabhängig von jedem Zertifikat.
- Rechtsgrundlage
- Datenschutzverletzungen sind nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde zu melden.
- Frist
- Der Cyber Resilience Act (EU) 2024/2847 gilt in Kraft seit 10. Dezember 2024; Meldepflichten ab 11. September 2026, übrige Pflichten ab 11. Dezember 2027.
- Rechtsgrundlage
- Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 war bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen und wirkt über Lieferkettenanforderungen auch auf kleine Dienstleister.
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.- 01
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