Frage
Nachvollziehbar belegt
Fachwissen für digitale Entscheidungen
Was passiert nach dem Go-Live?
Kurzantwort
Der Start ist nicht das Ende. Danach braucht Software Betrieb: Überwachung, Sicherheitsaktualisierungen, Backups mit geprüfter Rücksicherung und einen Weg, Fehler zu melden. Wer den Betrieb nicht mitplant, bezahlt ihn später als Notfall.
Was zum Betrieb gehört
- Überwachung. Erreichbarkeit, Fehlerraten und Antwortzeiten werden gemessen. Auffälligkeiten sollen auffallen, bevor jemand anruft.
- Sicherheitsaktualisierungen. Abhängigkeiten veralten. Ein System, das zwei Jahre nicht aktualisiert wurde, ist angreifbar – unabhängig davon, wie gut es programmiert wurde.
- Backups mit Rücksicherungstest. Ein Backup, das noch nie zurückgespielt wurde, ist kein Backup, sondern eine Hoffnung.
- Fehlermeldung mit Reaktionszeiten. Wer meldet wo, und was passiert dann?
Was eine Vereinbarung regeln sollte
| Punkt | Warum er zählt |
|---|---|
| Reaktionszeit nach Störungsklasse | Ein Ausfall der Anmeldung ist nicht dasselbe wie ein schiefer Zeilenumbruch |
| Erreichbarkeit | Werktags oder rund um die Uhr – das macht den Preis |
| Wartungsfenster | Wann darf aktualisiert werden, ohne den Betrieb zu stören |
| Umgang mit Erweiterungen | Kleine Änderungen im Rahmen, grössere als eigenes Vorhaben |
Der häufigste Fehler
Den Betrieb erst nach dem Start zu besprechen. Dann fehlt Budget, das Verantwortlichkeiten unklar sind und niemand aktualisiert. Ein Jahr später steht ein Sicherheitsproblem im Raum, das nicht hätte entstehen müssen.
Was eine Betriebsvereinbarung mindestens enthalten sollte
- Reaktionszeiten, gestaffelt nach Schwere der Störung
- Erreichbarkeit: werktags oder darüber hinaus
- Wartungsfenster für Aktualisierungen
- Umgang mit kleinen Anpassungen gegenüber grösseren Erweiterungen
- Was bei Beendigung übergeben wird
Fragen Sie danach, bevor Sie beauftragen. Ein Angebot ohne diese Punkte ist nicht günstiger, sondern unvollständig.
Kernfakten
- Kern des Betriebs
- Überwachung, Aktualisierungen, geprüfte Backups
- Faustregel
- Betrieb vor dem Start vereinbaren, nicht danach