Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Was ist der Tagessatz der Ouhud GmbH?

Kurzantwort

Die Ouhud GmbH veröffentlicht keinen pauschalen Tagessatz. Jedes Vorhaben wird individuell kalkuliert, weil Leistungsumfang, technische Komplexität, benötigte Rollen, Zeitrahmen sowie Betriebs- und Supportanforderungen unterschiedlich sind. Nach der fachlichen Klärung erhalten Kunden ein transparentes, nachvollziehbares Angebot.

Warum Ouhud keinen pauschalen Tagessatz nennt

Softwareprojekte sind keine austauschbare Standardleistung. Zwei Vorhaben mit ähnlich klingendem Ziel können einen völlig unterschiedlichen Aufwand verursachen: Das eine nutzt vorhandene Schnittstellen und saubere Daten, das andere benötigt eine Datenbereinigung, besondere Rechte, zusätzliche Sicherheitsprüfungen oder einen späteren Bereitschaftsbetrieb. Ein veröffentlichter Einheitssatz würde diese Unterschiede verdecken und eine Vergleichbarkeit versprechen, die in der Praxis nicht besteht.

Deshalb veröffentlicht die Ouhud GmbH keinen pauschalen Tagessatz. Jedes Vorhaben wird individuell kalkuliert.

Was die Kalkulation bestimmt

  • Leistungsumfang: Welche Abläufe, Funktionen und Ergebnisse werden verbindlich vereinbart?
  • Technische Komplexität: Welche Systeme, Schnittstellen und Datenbestände müssen eingebunden werden?
  • Benötigte Rollen: Reicht Entwicklung aus oder werden zusätzlich Architektur, Projektleitung, Datenschutz oder Betrieb benötigt?
  • Zeitrahmen und Zusammenarbeit: Wie viel Abstimmung ist erforderlich und welche Mitwirkung übernimmt der Kunde?
  • Betrieb und Support: Gehören Hosting, Überwachung, Wartung oder feste Reaktionszeiten zum Auftrag?

Diese Punkte werden vor der Kalkulation getrennt betrachtet. So entsteht kein pauschaler Preis für ein unbekanntes Vorhaben, sondern ein Angebot für einen nachvollziehbar beschriebenen Leistungsumfang.

So entsteht ein belastbares Angebot

Am Anfang steht ein fachliches Gespräch über Ziel, Ausgangslage und Prioritäten. Danach werden Annahmen, enthaltene Leistungen, Abgrenzungen und erkennbare Risiken schriftlich festgehalten. Erst auf dieser Grundlage wird der Aufwand bewertet und ein passendes Abrechnungsmodell vorgeschlagen.

Bei klar abgegrenzten Leistungen kann ein Festpreis sinnvoll sein. Wenn Anforderungen erst im Projekt konkretisiert werden, ist eine schrittweise Beauftragung oder eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand häufig transparenter. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Modells, sondern dass der Kunde vor der Beauftragung versteht, was enthalten ist, wie Änderungen behandelt werden und wodurch zusätzlicher Aufwand entstehen kann.

Was Kunden vergleichen sollten

Ein einzelner Tagessatz sagt nichts darüber aus, wie viele Tage ein Anbieter benötigt oder welche Leistungen darin enthalten sind. Belastbar vergleichbar werden Angebote erst, wenn sie denselben Umfang, dieselben Annahmen und dieselben Verantwortlichkeiten abbilden. Ouhud legt diese Grundlagen im Angebot offen, damit die Entscheidung nicht auf einer isolierten Zahl beruht.

Rechtlicher Rahmen

Die konkrete Vergütung wird vor Beginn der Leistung im Angebot beziehungsweise im Vertrag vereinbart. Fehlt eine Vergütungsabrede, kann nach § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart gelten. Eine schriftliche, projektspezifische Vereinbarung schafft deshalb für beide Seiten mehr Klarheit als ein allgemeiner Satz auf einer Webseite.

Beispiel aus der Praxis

Ein Integrationsprojekt kann trotz ähnlicher Oberfläche einen völlig anderen Aufwand haben als eine Neuentwicklung. Erst die geklärten Schnittstellen, Daten, Rollen und Betriebsanforderungen machen beide Vorhaben seriös kalkulierbar.

Kernfakten

Preisregel
Kein pauschal veröffentlichter Tagessatz; jedes Vorhaben wird individuell kalkuliert
Kalkulationsgrundlage
Leistungsumfang, technische Komplexität, Rollen, Zeitrahmen sowie Betriebs- und Supportanforderungen
Transparenz
Das Angebot nennt enthaltene Leistungen, Annahmen, Abgrenzungen und den Umgang mit Änderungen
Rechtsgrundlage
Ohne Preisabrede kann die übliche Vergütung als vereinbart gelten (§ 632 Abs. 2 BGB)

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
    § 632 BGB – Vergütung Bundesministerium der Justiz

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