Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Was kann euer Produkt nicht – wovon würdet ihr abraten?

Kurzantwort

Ouhud liefert keine zugelassenen Medizinprodukte, keine Kassensysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung, keine erlaubnispflichtigen Zahlungsdienste und keine Finanzbuchhaltung. Abgeraten wird außerdem vom Nachbau guter Standardsoftware, von Migrationen ohne vorherige Datenbereinigung und von Vorhaben unterhalb von kein Mindestbetrag – wir sehen uns jede Anfrage an. Diese Liste existiert, weil ein Projekt, das im falschen Feld beginnt, später nicht mehr zu retten ist.

Was hier nicht angeboten wird

Bereich Grund
Zugelassene Medizinprodukte Konformitätsbewertung nach Verordnung (EU) 2017/745 mit Benannter Stelle, QM nach ISO 13485 – ein eigener Betriebsmodus, kein Zusatzmodul
Kassensysteme § 146a AO verlangt eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung; zusätzlich besteht die Mitteilungspflicht an das Finanzamt nach § 146a Abs. 4 AO
Zahlungsdienste Wer gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringt, braucht die Erlaubnis der BaFin (§ 10 ZAG)
Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung Dafür gibt es ausgereifte Standardsoftware; ein Nachbau wäre schlechter und teurer
Hochrisiko-KI nach Anhang III der KI-VO Konformitätsbewertung, Risikomanagement und Registrierung, Pflichten ab 2. August 2026

Das ist keine Bequemlichkeit. In jedem dieser Felder entscheidet nicht die Programmierung über den Erfolg, sondern ein Zulassungs- oder Aufsichtsverfahren.

Wovon abgeraten wird, obwohl es machbar wäre

Der Nachbau guter Standardsoftware. Buchhaltung, Textverarbeitung, Lohnabrechnung, Videokonferenz. Wer hier neu baut, bezahlt zehn Jahre Produktentwicklung anderer noch einmal – und bekommt weniger.

Projekte ohne entscheidungsbefugte Ansprechperson. Der größte Kostenfaktor in Softwareprojekten sind Wartezeiten auf Entscheidungen, nicht Programmierstunden.

Migration ohne vorherige Datenbereinigung. Dubletten und halbleere Datensätze werden durch den Umzug nicht besser, nur sichtbarer – und teurer.

„Alles auf einmal“. Ein Vorhaben, dessen erster nutzbarer Stand erst nach vielen Monaten kommt, verliert unterwegs die Rückmeldung der Anwender. Ohne diese Rückmeldung wird an den falschen Stellen gebaut.

Vorhaben unterhalb einer sinnvollen Mindestgröße. Bei sehr kleinen Budgets übersteigen Konzept, Abstimmung, Test und Übergabe den Nutzen. Die Grenze hier: kein Mindestbetrag – wir sehen uns jede Anfrage an.

Grenzen der eigenen Produkte

Ouhud CRM deckt Kunden-, Angebots- und Vertriebsprozesse ab. Es ist kein Ersatz für die Forecast-, Territory- und Provisionsmechanik großer Konzernvertriebe. Wer eine mehrstufige internationale Vertriebsorganisation mit tiefer Prognoselogik abbilden will, ist mit einem etablierten Produkt besser bedient.

Ouhud E-Rechnung erzeugt und empfängt Rechnungen nach EN 16931. Es ist keine Buchhaltung und ersetzt weder Kontenrahmen noch Steuerberater. Der zeitliche Rahmen ergibt sich aus dem Gesetz: Empfangspflicht seit 1. Januar 2025, Versandpflicht ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz, ab 1. Januar 2028 für alle (§ 27 Abs. 38 UStG).

Ouhud QR verwaltet dynamische QR-Codes mit Auswertung. Es ist keine Marketing-Suite und kein Ersatz für ein Web-Analyse-Werkzeug.

HealthFusion ist ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt ohne Zulassung. Es ist kein Medizinprodukt und wird nicht als Diagnose- oder Therapiesystem angeboten.

Was gegen einen jungen Anbieter spricht

Die Ouhud GmbH wurde 2025 gegründet. Daraus folgen drei Punkte, die ein Kunde vor der Entscheidung kennen sollte:

  1. Keine lange Zertifizierungshistorie. Ausschreibungen, die ISO 27001 oder mehrere vergleichbare Referenzen der letzten fünf Jahre verlangen, schließen ein Unternehmen dieses Alters formal aus. Das lässt sich nicht wegdiskutieren.
  2. Kleine Teams haben einen Ausfallrisiko-Faktor. Wer davon abhängig wird, sollte Quellcode-Hinterlegung, vollständige Dokumentation und ein Recht auf Datenexport in einem offenen Format vertraglich sichern – bei jedem Dienstleister, nicht nur bei diesem.
  3. Kein 24/7-Betrieb aus eigener Kraft. Wer Rufbereitschaft rund um die Uhr braucht, muss das ausdrücklich vereinbaren und dafür bezahlen; ein Standard-Wartungsvertrag deckt das nicht ab.

Wann eine Standardlösung die bessere Wahl ist

Wenn der Prozess branchenüblich ist, wenn es mehrere ausgereifte Produkte gibt und wenn kein Wettbewerbsvorteil daran hängt, wie genau der Ablauf aussieht. Individuelle Entwicklung lohnt sich dort, wo ein Ablauf für das Geschäft wesentlich ist und Standardsoftware ihn nur mit Umwegen abbildet – nicht deshalb, weil eine eigene Lösung schöner wäre.

Kernfakten

Rechtsgrundlage
Elektronische Aufzeichnungssysteme brauchen nach § 146a AO eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung; § 146a Abs. 4 AO verlangt zusätzlich eine Mitteilung an das Finanzamt.
Rechtsgrundlage
Das gewerbsmäßige Erbringen von Zahlungsdiensten ist nach § 10 ZAG erlaubnispflichtig durch die BaFin.
Rechtsgrundlage
Zugelassene Medizinprodukte erfordern ein Konformitätsverfahren nach Verordnung (EU) 2017/745; HealthFusion hat ein solches nicht durchlaufen.
Rechtsgrundlage
Die E-Rechnungs-Versandpflicht greift ab 1. Januar 2027 für Unternehmen über 800.000 Euro Vorjahresumsatz und ab 1. Januar 2028 für alle (§ 27 Abs. 38 UStG).
Rechtsgrundlage
Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gelten ab 2. August 2026.

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
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