Fachwissen für digitale Entscheidungen
Über welchen Kanal dürfen E-Rechnungen empfangen und versendet werden?
Kurzantwort
E-Rechnungen: Empfang und Versand
E-Rechnungen sind digitale Rechnungen, die in einem strukturierten Format erstellt und versendet werden. Der Empfang und Versand dieser Rechnungen erfolgt über verschiedene elektronische Kanäle, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen müssen.
Gängige Kanäle für E-Rechnungen
- E-Mail: E-Rechnungen können als Anhang in E-Mails versendet werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Rechnung in einem anerkannten Format wie PDF oder XML vorliegt.
- Webportale: Viele Unternehmen nutzen Webportale, über die E-Rechnungen hochgeladen und heruntergeladen werden können. Diese Portale bieten oft zusätzliche Funktionen zur Verwaltung und Archivierung von Rechnungen.
- E-Rechnungsplattformen: Es gibt spezialisierte Plattformen, die den Austausch von E-Rechnungen zwischen Unternehmen erleichtern. Diese Plattformen unterstützen häufig mehrere Formate und Protokolle, um die Interoperabilität zu gewährleisten.
Formate für E-Rechnungen
Die gängigsten Formate für E-Rechnungen sind XRechnung und ZUGFeRD.
- XRechnung ist ein standardisiertes Format, das insbesondere für den öffentlichen Sektor in Deutschland vorgeschrieben ist. Es gewährleistet die maschinelle Verarbeitung von Rechnungen.
- ZUGFeRD kombiniert die Vorteile von strukturierten Daten und einem PDF-Dokument, was die Nutzung für Unternehmen erleichtert, die sowohl digitale als auch papierbasierte Rechnungen verarbeiten.
Gesetzliche Vorgaben
Die gesetzlichen Anforderungen an den Versand und Empfang von E-Rechnungen sind klar definiert. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die relevanten Vorschriften, wie sie im UStG festgelegt sind, einhalten. Insbesondere § 14 UStG beschreibt die Anforderungen an die Ausstellung von Rechnungen, die auch für E-Rechnungen gelten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass E-Rechnungen über verschiedene Kanäle versendet und empfangen werden können, wobei die Wahl des Kanals und des Formats den gesetzlichen Vorgaben und den technischen Möglichkeiten der beteiligten Parteien entsprechen sollte.
Kernfakten
- E-Rechnungsformate
- XRechnung, ZUGFeRD
- Versandkanäle
- E-Mail, Webportale, E-Rechnungsplattformen
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025 Bundesministerium der Finanzen
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02
§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz